{"id":4231,"date":"2021-11-17T14:48:10","date_gmt":"2021-11-17T14:48:10","guid":{"rendered":"https:\/\/www.convenience-gmbh.com\/?page_id=4231"},"modified":"2023-01-27T11:06:15","modified_gmt":"2023-01-27T10:06:15","slug":"earnings","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.convenience-gmbh.com\/index.php\/earnings\/","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<div class=\"fusion-fullwidth fullwidth-box fusion-builder-row-1 fusion-flex-container nonhundred-percent-fullwidth non-hundred-percent-height-scrolling\" style=\"background-color: var(--awb-color4);background-position: center center;background-repeat: no-repeat;border-width: 0px 0px 0px 0px;border-color:#eae9e9;border-style:solid;\" ><div class=\"fusion-builder-row fusion-row fusion-flex-align-items-flex-start\" style=\"max-width:calc( 1170px + 10px );margin-left: calc(-10px \/ 2 );margin-right: calc(-10px \/ 2 );\"><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-0 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-blend-mode: overlay;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;padding: 0px 0px 0px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-1\"><p style=\"text-align: center;\"><strong>AGB<\/strong><\/p>\n<\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 50px;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 0px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 5px;padding-bottom : 0px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 5px;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 5px;margin-left : 5px;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-0{width:100% !important;}.fusion-builder-column-0 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 5px;margin-left : 5px;}}<\/style><\/div><div class=\"fusion-layout-column fusion_builder_column fusion-builder-column-1 fusion_builder_column_1_1 1_1 fusion-flex-column\"><div class=\"fusion-column-wrapper fusion-flex-justify-content-flex-start fusion-content-layout-column\" style=\"background-position:left top;background-blend-mode: overlay;background-repeat:no-repeat;-webkit-background-size:cover;-moz-background-size:cover;-o-background-size:cover;background-size:cover;background-color:hsla(var(--awb-color4-h),var(--awb-color4-s),var(--awb-color4-l),calc(var(--awb-color4-a) - 90%));padding: 54px 0px 73px 0px;\"><div class=\"fusion-text fusion-text-2\"><p>1. Anwendungsbereich<\/p>\n<p>F\u00fcr s\u00e4mtliche Gesch\u00e4ftsbeziehungen mit unseren Lieferanten (Erzeuger, Hersteller und Logistikunternehmen) gelten ausschlie\u00dflich unsere Einkaufsbedingungen und soweit diese keine Regelungen enthalten, die gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht im Einzelfall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Entgegenstehende oder abweichende allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben deren Geltung ausdr\u00fccklich und schriftlich zugestimmt. Auch die vorbehaltlose Annahme der Lieferung in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender allgemeiner Gesch\u00e4ftsbedingungen bedeutet keine Zustimmung zu ihrer Geltung durch uns. Unsere Einkaufsbedingungen gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4fte mit dem Lieferanten, ohne dass wir im Einzelfall erneut auf sie hinweisen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>2.Bestellung und Vertragsabschluss<\/p>\n<p>Der Lieferant verpflichtet sich, Produkte nach unseren Vorgaben herzustellen bzw. zu beschaffen und\/oder Logistikdienstleistungen nach unseren Vorgaben zu erbringen. Unsere Anfragen sind so lange unverbindlich, bis wir eine verbindliche Bestellung entweder in Form eines eigenen Angebotes oder in Form der Annahme eines Angebotes des Lieferanten abgeben. Gibt der Lieferant auf unsere Anfrage ein Angebot ab, so ist er verpflichtet, sich in seinem Angebot bez\u00fcglich Menge, Beschaffenheit der Ware und anderen Angaben an unsere Anfrage zu halten und im Falle von Abweichungen ausdr\u00fccklich und deutlich sichtbar in hervorgehobener Form auf diese hinzuweisen. Erstellt der Lieferant f\u00fcr uns ein Angebot, so erfolgt dies f\u00fcr uns kostenfrei. Bestellen wir durch die Abgabe eines Angebotes, so ist dieses 14 Tage (\u201eAnnahmefrist\u201c) wirksam, sofern keine l\u00e4ngere Lieferfrist schriftlich vereinbart worden ist. Nach Ablauf der jeweils vereinbarten Frist sind wir an unsere Bestellung nicht mehr gebunden. M\u00fcndliche oder elektronische Angebote werden erst wirksam, wenn sie durch unser schriftliches Auftragsschreiben (\u201eBestellung\u201c) best\u00e4tigt werden. Zur Wahrung der Schriftform gen\u00fcgt ein Telefax. \u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen der Bestellung bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Best\u00e4tigung. Die Annahme unseres Angebotes durch den Lieferanten muss innerhalb der vorstehenden Annahmefrist durch schriftliche Erkl\u00e4rung (\u201eAuftragsbest\u00e4tigung\u201c) erfolgen. Wir k\u00f6nnen unser Angebot bis zum Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten widerrufen. Weicht die Auftragsbest\u00e4tigung von unserer Bestellung ab, so kommt ein Vertrag nur zustande, soweit wir der Auftragsbest\u00e4tigung ausdr\u00fccklich schriftlich zugestimmt haben. Ohne eine derartige vorstehende schriftliche Zustimmung bedeuten unsere Zahlungen oder unsere Entgegennahme von Lieferungen und Leistungen keine Zustimmung. Auf offensichtliche Irrt\u00fcmer (z. B. Schreib- und Rechenfehler) und Unvollst\u00e4ndigkeiten der Bestellung einschlie\u00dflich der Bestellunterlagen hat uns der Lieferant zum Zwecke der Korrektur bzw. Vervollst\u00e4ndigung vor Annahme hinzuweisen; anderenfalls gilt der Vertrag als nicht geschlossen. Der Lieferant garantiert, dass die von ihm gelieferte Ware den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere dem Lebensmittel-, und Bedarfsgegenst\u00e4ndegesetz sowie den einschl\u00e4gigen Verordnungen einschlie\u00dflich der EU-Bestimmungen entspricht. Bei der Herstellung, der Lagerung und dem Transport der Ware werden die erforderliche Sorgfalt, die Einhaltung aller einschl\u00e4gigen Gesetze, insbesondere der Hygienevorschriften, sowie die sachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware von dem Lieferanten zugesichert. Ebenso garantiert der Lieferant, dass die beh\u00f6rdlich festgesetzten H\u00f6chstwerte bei der Behandlung von Lebensmitteln nicht \u00fcberschritten werden. Der Lieferant gew\u00e4hrleistet Temperaturf\u00fchrung sowie Lagerung und Transport nach HACCP. Ware, die mit dem Hinweis auf \u00f6kologischen Landbau gekennzeichnet ist, muss den einschl\u00e4gigen Verordnungen entsprechen und zertifiziert sein.<\/p>\n<p>3. Nachtr\u00e4gliche \u00c4nderungen<\/p>\n<p>Wir k\u00f6nnen nachtr\u00e4glich \u00c4nderungen der vereinbarten Leistung unter entsprechender Anpassung der Gegenleistung verlangen, wenn hierf\u00fcr besondere betriebliche Gr\u00fcnde vorliegen. Dies gilt insbesondere, wenn wir die Gr\u00fcnde bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnten und die \u00c4nderungen handels\u00fcblich sind oder f\u00fcr den Lieferanten im Einzelfall zumutbar sind. F\u00fcr den Fall einer vorstehend genannten \u00c4nderung sind die Auswirkungen auf Liefertermine und eventuelle Mehr- oder Minderkosten angemessen und einvernehmlich zu regeln. Preiserh\u00f6hungen und Lieferzeitverl\u00e4ngerungen werden jedoch nur anerkannt, wenn mit der \u00c4nderung tats\u00e4chlich und nachgewiesen Mehrkosten oder Lieferzeitverl\u00e4ngerungen verbunden sind und wenn der Lieferant uns unverz\u00fcglich nach der Bestellungs\u00e4nderung hier\u00fcber schriftlich verst\u00e4ndigt hat.<\/p>\n<p>4. Lieferzeit, Lieferverzug<\/p>\n<p>Die vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Ma\u00dfgebend f\u00fcr die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Eingang der Ware bei der von uns genannten Empfangs- bzw. Verwendungsstelle oder der Zeitpunkt der erfolgreichen Abnahme. Bei fr\u00fcherer Lieferung behalten wir uns vor, die R\u00fccksendung auf Kosten und Gefahr des Lieferanten vorzunehmen oder die Ware bis zum Liefertermin bei uns auf Kosten und Gefahr des Lieferanten zu lagern, bis die bestellte Ware an dem von uns bei Vertragsschluss vorgesehenen Platz gelagert werden kann. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverz\u00fcglich schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden und der voraussichtlichen Dauer der Versp\u00e4tung in Kenntnis zu setzen, wenn Umst\u00e4nde eintreten oder erkennbar werden, aus denen sich ergibt, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht eingehalten werden kann. Erbringt der Lieferant die geschuldete Leistung nicht oder ist er mit der Lieferung in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Anspr\u00fcche unverk\u00fcrzt zu. Auf das Ausbleiben notwendiger von uns zu liefernder Unterlagen kann sich der Lieferant nur berufen, wenn er die Unterlagen schriftlich unter Setzung einer angemessenen Nachfrist angemahnt und innerhalb dieser Frist nicht erhalten hat. Umst\u00e4nde h\u00f6herer Gewalt entlasten den Lieferanten nur, wenn er sie uns ohne schuldhaftes Z\u00f6gern unmittelbar nach Kenntnis unter Angabe der genauen Umst\u00e4nde und der voraussichtlichen Dauer der Frist\u00fcberschreitung schriftlich mitteilt.<\/p>\n<p>5 Verpackung, Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n<p>5.1 Die Ware ist so zu verpacken, dass Transportsch\u00e4den bestm\u00f6glich vermieden werden. Wieder verwendbare Verpackungsmittel sind frachtfrei vom Lieferanten zur\u00fcckzunehmen.<\/p>\n<p>5.2 Bestellungen sind st\u00fcckzahlgenau zu den vereinbarten Lieferterminen zu liefern. Unter- oder \u00dcberlieferungen bed\u00fcrfen gesonderter schriftlicher Vereinbarung. \u00dcberlieferungen ohne Vereinbarung werden auf Kosten und Gefahr des Lieferanten an diesen zur\u00fcckgesandt.<\/p>\n<p>5.3 Die Lieferung erfolgt \u201efrei Haus\u201c an den in der Bestellung angegebenen Ort. Der jeweilige Bestimmungsort ist auch der Erf\u00fcllungsort (\u201eBringschuld\u201c).<\/p>\n<p>5.4 Der Lieferung ist ein Lieferschein unter Angabe von Datum (Ausstellung und Versand), Inhalt der Lieferung (Anzahl, Zeichen und Nummern der Packst\u00fccke) sowie unsere Bestellkennung (Datum und ggf. Nummer) beizulegen. Fehlt der Lieferschein oder ist er unvollst\u00e4ndig, so haben wir hieraus resultierende Verz\u00f6gerungen der Bearbeitung nicht zu vertreten.<\/p>\n<p>5.5 Die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Sache geht mit \u00dcbergabe am Erf\u00fcllungsort auf uns \u00fcber. Soweit eine Abnahme vereinbart oder erforderlich ist, ist diese f\u00fcr den Gefahr\u00fcbergang ma\u00dfgebend. Auch im \u00fcbrigen gelten bei einer Abnahme die gesetzlichen Vorschriften entsprechend.<\/p>\n<p>5.6 F\u00fcr den Eintritt unseres Annahmeverzuges gelten ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Vorschriften.<\/p>\n<p>5.7 Hat sich der Lieferant das Eigentum an der gelieferten Ware vorbehalten, so gilt dieser Vorbehalt jeweils nur bis zur konkreten Bezahlung der Ware. Verl\u00e4ngerte oder erweiterte Eigentumsvorbehalte sowie Konzern- oder Kontokorrentvorbehalte erkennen wir nicht an.<\/p>\n<p>6 Preise, Rechnungen und Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>6.1 Der in der Bestellung angegebene Preis ist bindend. Wenn der Preis in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, gilt der zum Zeitpunkt der Bestellung g\u00fcltige Preis des Lieferanten als Festpreis.<\/p>\n<p>6.2. Sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart worden ist, schlie\u00dft der Preis alle Leistungen und Nebenleistungen des Lieferanten sowie alle Nebenkosten (z. B. ordnungsgem\u00e4\u00dfe Verpackung, Transportkosten, Verzollung sowie evtl. Transport- und Haftpflichtversicherung) mit ein.<\/p>\n<p>6.3. Rechnungen sind mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer, getrennt nach jeder Lieferung mit Bestellkennzeichen und \u2013nummern jeder einzelnen Position zu stellen.<\/p>\n<p>6.4. Der Ausgleich der Rechnungen des Lieferanten erfolgt 35 Tage nach Rechnungseingang. S\u00e4mtliche Zahlungen erfolgen ausschlie\u00dflich an denjenigen, der uns schriftlich als Zahlungsempf\u00e4nger mitgeteilt worden ist.<\/p>\n<p>6.5. Die bei der Auftragsvergabe vereinbarten Bedingungen f\u00fcr die Rechnungsstellung sind durch den Lieferanten einzuhalten. Den Mehraufwand bei der Rechnungspr\u00fcfung aufgrund von Abweichungen von diesen Bedingungen hat uns der Lieferant mit einer Pauschale von 40,00 Euro pro Stunde zu erstatten, es sei denn, der Lieferant weist nach, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.<\/p>\n<p>6.6. Aufrechnungs- und Zur\u00fcckbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages stehen uns im gesetzlichen Umfang zu. Wir sind insbesondere berechtigt, f\u00e4llige Zahlungen zur\u00fcckzuhalten, solange uns noch Anspr\u00fcche aus mangelhaften Lieferungen gegen den Lieferanten zustehen.<\/p>\n<p>7. Haftung f\u00fcr M\u00e4ngel<\/p>\n<p>7.1. F\u00fcr unsere Rechte bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln der Ware (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) und bei sonstigen Pflichtverletzungen durch den Lieferanten gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>7.2. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, dass die Ware bei Gefahr\u00fcbergang auf uns die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. S\u00e4mtliche Lieferungen und Leistungen m\u00fcssen den einschl\u00e4gigen rechtlichen Bestimmungen und den Vorschriften und Richtlinien von Beh\u00f6rden, Berufsgenossenschaften und Fachverb\u00e4nden entsprechen. Sind im Einzelfall Abweichungen von diesen Vorschriften notwendig, so bedarf es hierzu unserer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung. Die M\u00e4ngelhaftung des Lieferanten wird durch diese Zustimmung nicht eingeschr\u00e4nkt. Hat der Lieferant Bedenken gegen die von uns gew\u00fcnschte Art der Ausf\u00fchrung, so hat er uns dies unverz\u00fcglich schriftlich mitzuteilen.<\/p>\n<p>7.3. Als Vereinbarungen \u00fcber die Beschaffenheit gelten im \u00fcbrigen diejenigen Produktbeschreibungen, die \u2013 insbesondere durch Bezeichnung und Bezugnahme in unserer Bestellung \u2013 Gegenstand des jeweiligen Vertrages sind oder in gleicher Weise wie diese Einkaufsbedingungen in den Vertrag einbezogen wurden. Dies gilt unabh\u00e4ngig davon, ob die Produktbeschreibung von uns, vom Lieferanten oder vom Hersteller stammt.<\/p>\n<p>7.4. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, liegt ein Sachmangel vor, wenn sich die Ware f\u00fcr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung nicht eignet. Im \u00fcbrigen liegt in Erg\u00e4nzung der gesetzlichen Vorschriften ein Sachmangel auch dann vor, wenn die Ware nicht die Eigenschaften aufweist, die wir nach der vom Lieferanten oder Hersteller gegebenen Produktbeschreibung erwarten k\u00f6nnen. Dabei gen\u00fcgt es, wenn uns die Produktbeschreibung nach Vertragsschluss (z. B. zusammen mit der Ware) \u00fcberlassen wurde.<\/p>\n<p>7.5. F\u00fcr die kaufm\u00e4nnische Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgender Ma\u00dfgabe:<\/p>\n<p>Unsere Untersuchungspflicht beschr\u00e4nkt sich auf M\u00e4ngel, die bei unserer Wareneingangskontrolle unter \u00e4u\u00dferlicher Begutachtung einschlie\u00dflich der Lieferpapiere sowie unserer Qualit\u00e4tskontrolle im Stichprobenverfahren offen zu Tage treten (z. B. Transportbesch\u00e4digungen, Falsch- und Minderlieferungen). Soweit eine Abnahme vereinbart oder gesetzlich erforderlich ist, besteht keine Untersuchungspflicht. Im \u00fcbrigen kommt es darauf an, inwieweit eine Untersuchung unter Ber\u00fccksichtigung der Umst\u00e4nde des Einzelfalls nach ordnungsgem\u00e4\u00dfem Gesch\u00e4ftsgang tunlich ist. Offene M\u00e4ngel der Lieferung\/Leistung werden wir dem Lieferanten unverz\u00fcglich schriftlich anzeigen, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsablaufs festgestellt werden. Hiervon unber\u00fchrt bleibt unsere R\u00fcgepflicht f\u00fcr sp\u00e4ter entdeckte M\u00e4ngel. In allen F\u00e4llen gilt unsere R\u00fcge (M\u00e4ngelanzeige) als unverz\u00fcglich und rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 10 Werktagen nach Feststellung des Mangels beim Lieferanten eingeht.<\/p>\n<p>7.6. Kommt der Lieferant seiner Verpflichtung zur Nacherf\u00fcllung innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist schuldhaft nicht nach, so k\u00f6nnen wir den Mangel selbst beseitigen und vom Lieferanten Ersatz der hierf\u00fcr erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist die Nacherf\u00fcllung durch den Lieferanten fehlgeschlagen oder f\u00fcr uns unzumutbar, bedarf es keiner Fristsetzung. Im \u00fcbrigen sind wir bei einem Sach- oder Rechtsmangel nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Minderung des Kaufpreises oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt. Des weiteren haben wir nach den gesetzlichen Bestimmungen Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz.<\/p>\n<p>7.7. Der Lieferant haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen daf\u00fcr, dass durch seine Lieferung gewerbliche Schutzrechte (z. B. Marken, Handelsnamen) sowie Urheberrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Werden wir von einem Dritten wegen einer behaupteten Rechtsverletzung in Anspruch genommen, ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes Anfordern von diesen Anspr\u00fcchen freizustellen. F\u00fcr den Umfang der Freistellungsverpflichtung gilt Ziff. 8 entsprechend.<\/p>\n<p>8 Produkthaftung, Produzentenhaftung<\/p>\n<p>8.1 Soweit der Lieferant f\u00fcr einen Produktschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Anspr\u00fcchen Dritter einschlie\u00dflich der Kosten der gebotenen Rechtsverteidigung freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Au\u00dfenverh\u00e4ltnis selbst haftet.<\/p>\n<p>8.2 Im Rahmen seiner Freistellungsverpflichtung hat der Lieferant Aufwendungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer Inanspruchnahme Dritter, einschlie\u00dflich erforderlicher R\u00fcckrufma\u00dfnahmen, ergeben, zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n<p>9 Lieferantenregress<\/p>\n<p>9.1. Unsere gesetzlich bestimmten Regressanspr\u00fcche innerhalb einer Lieferkette (\u201eLieferantenregress\u201c nach \u00a7\u00a7 478, 479 BGB) stehen uns neben den M\u00e4ngelanspr\u00fcchen uneingeschr\u00e4nkt zu. Wir sind insbesondere berechtigt, genau die Art der Nacherf\u00fcllung vom Lieferanten zu verlangen, die wir unserem Abnehmer im Einzelfall schulden. Unser gesetzliches Wahlrecht (\u00a7 439 Abs. 1 BGB) wird hierdurch nicht eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>9.2. Bevor wir einen von unserem Abnehmer geltend gemachten Mangelanspruch (einschlie\u00dflich Aufwendungsersatz) anerkennen oder erf\u00fcllen, werden wir den Lieferanten benachrichtigen und unter Darlegung des Sachverhalts um schriftliche Stellungnahme bitten. Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb angemessener Frist und wird auch keine einvernehmliche L\u00f6sung herbeigef\u00fchrt, so gilt der von uns tats\u00e4chlich gew\u00e4hrte Mangelanspruch als unserem Abnehmer geschuldet; dem Lieferanten obliegt in diesem Fall der Gegenbeweis.<\/p>\n<p>9.3. Unsere Anspr\u00fcche aus Lieferantenregress gelten in Erg\u00e4nzung der gesetzlichen Regelung auch dann, wenn die Auslieferung der Ware an einen Verbraucher \u2013 aus welchen Gr\u00fcnden auch immer \u2013 unterblieben ist.<\/p>\n<p>10 Materialbeistellung\/-verarbeitung<\/p>\n<p>10.1. Von uns beigestellte Stoffe, Teile, Beh\u00e4lter, Spezialverpackungen, Werkzeuge, Messmittel o. \u00e4. (\u201eMaterialbeistellungen\u201c) bleiben unser Eigentum und sind vom Lieferanten unentgeltlich getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten sowie auf seine Kosten vor Verlust oder Wertminderung zu sch\u00fctzen. Ihre Verwendung ist nur f\u00fcr unsere Auftr\u00e4ge zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>10.2. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung von Materialbeistellungen erhalten wir im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Beistellung zum Wert des Gesamterzeugnisses Miteigentum an dem neuen Erzeugnis. Der Lieferant verwahrt die neue Sache mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.<\/p>\n<p>11 Geheimhaltung, Datenschutz<\/p>\n<p>11.1. Der Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen kaufm\u00e4nnischen oder technischen Einzelheiten sowie sonstige Unterlagen, Dokumente, Zeichnungen, Modelle o. \u00e4. \u2013 gleich welcher Art -, die ihm durch die Gesch\u00e4ftsbeziehung bekannt werden, als Gesch\u00e4ftsgeheimnis zu behandeln und gegen unbefugte Einsichtnahme, Verwendung oder Verlust zu sichern.<\/p>\n<p>11.2. Wir behalten uns das Eigentum und alle sonstigen Rechte (z. B. Urheberrechte) an den von uns zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen vor. Vervielf\u00e4ltigungen sind nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmungen zugelassen und unterliegen gleichfalls der Geheimhaltungspflicht.<\/p>\n<p>11.3. Nach Ablauf der Gesch\u00e4ftsbeziehung sind alle von uns \u00fcberlassenen Unterlagen, Dokumente etc. durch den Lieferanten an uns zur\u00fcckzugeben oder in Absprache mit uns sicher zu vernichten.<\/p>\n<p>11.4. Wir weisen darauf hin, dass wir personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen speichern und im Zusammenhang mit Gesch\u00e4ftsvorf\u00e4llen verarbeiten, soweit dies im Rahmen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Abwicklung der Gesch\u00e4ftsbeziehung erforderlich ist. Der Lieferant stimmt der Verwendung seiner Daten insoweit zu.<\/p>\n<p>12 Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/p>\n<p>12.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen nach diesem Vertrag Hannover. Gerichtsstand ist Hannover. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Lieferanten an seinem Hauptsitz oder dem Ort seiner Niederlassung zu verklagen.<\/p>\n<p>12.2. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>13 Rechtswirksamkeit<\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lieferanten unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der sonstigen Vereinbarungen im \u00fcbrigen unber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<p>Teil II Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (Kunden)<\/p>\n<p>A. Allgemeine Bestimmungen<\/p>\n<p>1 Vertragsschluss<\/p>\n<p>1.1. Unsere Lieferungen werden ausschlie\u00dflich zu den nachstehenden Bedingungen ausgef\u00fchrt. Etwaigen von diesen Bedingungen abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden (Gro\u00dfverbraucher und Lebensmitteleinzelhandel) wird hiermit widersprochen, soweit ihnen im Einzelfall nicht ausdr\u00fccklich zugestimmt wurde.<\/p>\n<p>1.2. Alle unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie werden wie auch Auftr\u00e4ge, Preisabreden und sonstige Vereinbarungen \u2013 insbesondere soweit sie diese Verkaufsbedingungen \u00e4ndern \u2013 erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung f\u00fcr uns verbindlich.<\/p>\n<p>1.3. Die dem Angebot beigef\u00fcgten Verkaufsunterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen sowie darin enthaltene oder anderweitig mitgeteilte Daten, Bezugnahmen auf Normen, ebenso Aussagen in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben, Eigenschaftszusicherungen oder Garantien, soweit sie nicht ausdr\u00fccklich schriftlich als solche von uns bezeichnet werden. Die enthaltenen Daten (einschlie\u00dflich Gewichts- und Ma\u00dfangaben) sind sorgf\u00e4ltig erstellt, wobei ein Irrtum vorbehalten bleibt.<\/p>\n<p>2 Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>2.1. Alle Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer, die der Kunde in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he jeweils zu entrichten hat. Die Lieferungen erfolgen zu den am Versandtag g\u00fcltigen Preisen.<\/p>\n<p>2.2. Soweit nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Zahlungsfrist von 30 Tagen nach Rechnungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gew\u00e4hren wir ein Skonto in H\u00f6he von 1 %, bei Zahlung per Bankeinzug von 2 % des Nettorechnungsbetrages. Der Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht<\/p>\n<p>sp\u00e4testens 30 Tage nach Rechnungsdatum leistet. Im Verzugsfall werden Verzugszinsen in H\u00f6he von 5 % \u00fcber dem Basiszins berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2.3. Schecks und Wechsel nehmen wir nur aufgrund ausdr\u00fccklicher Vereinbarung erf\u00fcllungshalber an. Gutschriften \u00fcber Schecks und Wechsel erfolgen, vorbehaltlich des Eingangs, abz\u00fcglich Diskontierungskosten, evtl. Bank- und Einzugsspesen, mit Wertstellung des Tages, an dem wir \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>2.4. Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des Kunden schlie\u00dfen und damit begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, vor der Lieferung vollst\u00e4ndige Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Ist die Lieferung bereits erfolgt, werden alle diese betreffenden Forderungen ohne R\u00fccksicht auf vereinbarte Zahlungsbedingungen sofort zur Zahlung f\u00e4llig. Gleichfalls sind wir berechtigt, alle \u00fcbrigen Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung mit dem Kunden sofort f\u00e4llig zu stellen und die Verf\u00fcgungserm\u00e4chtigung nach Ziff. 3 zu widerrufen.<\/p>\n<p>2.5. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskr\u00e4ftig festgestellten oder von uns anerkannten Forderungen aufrechnen. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechtes steht dem Kunden nur hinsichtlich solcher Gegenanspr\u00fcche zu, die auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<\/p>\n<p>3 Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>3.1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erf\u00fcllung aller uns gegen\u00fcber dem Kunden aus der Gesch\u00e4ftsverbindung zustehenden Zahlungsanspr\u00fcche \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 unser Eigentum. Das gilt auch f\u00fcr solche Waren, auf deren Lieferung der Kunde seine Zahlung ausdr\u00fccklich bezogen hat. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung unserer Saldoforderung.<\/p>\n<p>3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware w\u00e4hrend der Dauer des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln und auf seine Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend zu versichern. Anspr\u00fcche gegen die Versicherung tritt der K\u00e4ufer bereits jetzt an uns ab.<\/p>\n<p>3.3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang und nur, solange er sich nicht in Verzug befindet, weiterver\u00e4u\u00dfern; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Faktura-Endbetrages (einschlie\u00dflich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Kunde auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt; unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungspflichten nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und keine Tatsachen vorliegen, die auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des Kunden schlie\u00dfen und damit begr\u00fcndete Zweifel an der Zahlungsf\u00e4higkeit des Kunden aufkommen lassen. Anderenfalls k\u00f6nnen wir verlangen, dass der Kunde seinen Schuldnern die Abtretung unverz\u00fcglich mitteilt und uns alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht und Ausk\u00fcnfte erteilt sowie die dazugeh\u00f6rigen Unterlagen aush\u00e4ndigt.<\/p>\n<p>3.4. Zu anderer Verf\u00fcgung \u00fcber die Vorbehaltsware, insbesondere zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.<\/p>\n<p>3.5. Sofern der realisierbare Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 % \u00fcbersteigt, sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>3.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug sowie bei nach Vertragsschluss eintretenden Umst\u00e4nden, die die Befriedigung unserer Forderung gef\u00e4hrden, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zur\u00fcckzunehmen. In diesem Fall ist auf unser Verlangen die Ware unter unverz\u00fcglicher \u00dcbersendung einer Bestandsliste an uns herauszugeben. In der R\u00fccknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein R\u00fccktritt vom Vertrag durch uns. Wir sind nach R\u00fccknahme der Ware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserl\u00f6s ist auf die offenen Forderungen gegen den Kunden \u2013 abz\u00fcglich angemessener Verwertungskosten \u2013 anzurechnen.<\/p>\n<p>3.7. Bei Pf\u00e4ndungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde auf unser Vorbehaltseigentum hinzuweisen und uns unverz\u00fcglich unter \u00dcbergabe aller f\u00fcr eine Klage nach \u00a7 771 ZPO ggf. notwendigen Unterlagen schriftlich zu benachrichtigen. Soweit die Klage nach \u00a7 771 ZPO erfolgreich war und die mit ihr verbundenen Kosten vom Dritten nicht beizutreiben sind, haftet uns der Kunde f\u00fcr den entstandenen Ausfall.<\/p>\n<p>4 Haftung<\/p>\n<p>4.1. Unsere Haftung gegen\u00fcber dem Kunden wird auf das gesetzlich zul\u00e4ssige Ma\u00df beschr\u00e4nkt. Hiernach haften wir dem Kunden f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch uns sowie unsere Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen vors\u00e4tzlich oder grob fahrl\u00e4ssig verursacht worden sind. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.<\/p>\n<p>4.2. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit bleibt unber\u00fchrt; dies gilt auch f\u00fcr die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Das gleiche gilt f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch das Fehlen einer von uns garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden oder Fehler betreffen, die wir arglistig verschwiegen haben.<\/p>\n<p>5 Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/p>\n<p>5.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist Erf\u00fcllungsort f\u00fcr alle Verpflichtungen nach diesem Vertrag Hannover.<\/p>\n<p>5.2. Gerichtsstand ist Hannover, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren ausdr\u00fccklich, dass die Entscheidung eines Schiedsgerichtes bindend ist. Wir sind berechtigt, unsere Rechte auch am gesetzlichen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.<\/p>\n<p>5.3. Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.<\/p>\n<p>6 Rechtswirksamkeit<\/p>\n<p>Sollte eine Bestimmung in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen unserer sonstigen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kunden unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit der Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie der sonstigen Vereinbarungen im \u00fcbrigen unber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so weit wie m\u00f6glich entspricht.<\/p>\n<p>B. Ausf\u00fchrung der Lieferung<\/p>\n<p>1 Lieferzeit<\/p>\n<p>1.1. Angegebene Lieferzeiten sind grunds\u00e4tzlich unverbindlich und werden von uns nach bestem Wissen so bemessen, dass sie bei geordnetem Gang der Fabrikation sowohl im eigenen Werk als auch in Werken der Unterlieferanten mit Wahrscheinlichkeit eingehalten werden k\u00f6nnen. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor der rechtzeitigen und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere nicht vor der Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.<\/p>\n<p>1.2. Ist ein Liefertermin verbindlich zugesagt, so gilt er als eingehalten, wenn und soweit wir die Ware rechtzeitig versandt oder Versandbereitschaft angezeigt haben. Dies gilt nicht, wenn vertraglich eine Abnahme bedungen ist.<\/p>\n<p>1.3. Bei Fristen und Lieferterminen, die nicht ausdr\u00fccklich als \u201efix\u201c vereinbart sind, kann uns der Kunde nach deren \u00dcberschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung\/Leistung setzen. Erst nach Ablauf der Nachfrist k\u00f6nnen wir in Verzug geraten.<\/p>\n<p>1.4. Liefertermine und -fristen verl\u00e4ngern sich im Falle h\u00f6herer Gewalt, bei Ma\u00dfnahmen im Rahmen von Arbeitsk\u00e4mpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie bei Eintritt unvorhersehbarer, au\u00dfergew\u00f6hnlicher und unverschuldeter Ereignisse, beh\u00f6rdlicher Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten usw., die au\u00dferhalb unseres Willens und unserer Einflusssph\u00e4re liegen, um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit, soweit solche Ereignisse und Umst\u00e4nde die Lieferung der Ware beeinflussen. Gleiches gilt, wenn solche Umst\u00e4nde und Ereignisse bei unseren Vorlieferanten eintreten. Derartige Umst\u00e4nde werden wir dem Kunden unverz\u00fcglich mitteilen. Wird die Durchf\u00fchrung des Vertrages aufgrund solcher Ereignisse bzw. Umst\u00e4nde f\u00fcr eine Vertragspartei unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zur\u00fccktreten. In allen diesen F\u00e4llen werden Schadensersatzanspr\u00fcche ausgeschlossen.<\/p>\n<p>2 Versand und Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n<p>2.1. Die Lieferung erfolgt \u201efrei Haus\u201c. Mit der \u00dcbergabe der Ware geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware \u2013 einschlie\u00dflich der Gefahr einer Beschlagnahme \u2013 auf den Kunden \u00fcber. Dies gilt auch f\u00fcr Teillieferungen.<\/p>\n<p>2.2. Bei Belieferung per Palette ist der Kunde verpflichtet, bei Auslieferung der Ware im Tauschweg die gleiche Zahl<\/p>\n<p>unbesch\u00e4digter Leerpaletten zur\u00fcckzugeben, die in Gr\u00f6\u00dfe, Bauart und Verwendbarkeit denjenigen Paletten entsprechen m\u00fcssen, mit denen die Ware geliefert wurde. Anderenfalls sind wir berechtigt, den Kunden mit den Wiederbeschaffungskosten zu dem uns in Rechnung gestellten Preis weiter zu belasten.<\/p>\n<p>2.3. F\u00fcr die Lieferung frischer Ware gelten die Cofreurop Gesch\u00e4ftsbedingungen f\u00fcr frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (EWG) in der jeweils geltenden Fassung, soweit in diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist.<\/p>\n<p>3 Teillieferungen \/ Abrufauftr\u00e4ge<\/p>\n<p>3.1. Wir sind in zumutbarem Umfang zu Teilleistungen berechtigt.<\/p>\n<p>3.2. Bei Abrufauftr\u00e4gen sind wir berechtigt, die gesamte Bestellmenge geschlossen herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Etwaige \u00c4nderungsw\u00fcnsche k\u00f6nnen daher nach Vertragsschluss nicht mehr ber\u00fccksichtigt werden, es sei denn, dass dies ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<\/p>\n<p>3.3. Nicht vertraglich fest vereinbarte Abruftermine bzw. \u2013mengen k\u00f6nnen wir nur im Rahmen unserer Lieferungs- bzw. Herstellungsm\u00f6glichkeiten einhalten.<\/p>\n<p>3.4. Wird die Ware nicht vertragsgem\u00e4\u00df abgerufen, sind wir berechtigt, sie nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist als geliefert zu berechnen.<\/p>\n<p>4 Pr\u00fcfung und Abnahme<\/p>\n<p>Der Kunde hat die Ware unverz\u00fcglich auf Vollst\u00e4ndigkeit, \u00dcbereinstimmung mit den Lieferpapieren und der Bestellung sowie auf M\u00e4ngel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und M\u00e4ngel unverz\u00fcglich schriftlich und spezifiziert geltend zu machen. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von 3 Tagen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die Lieferung als vertragsgem\u00e4\u00df, es sei denn, die Abweichung war trotz sorgf\u00e4ltiger Untersuchung nicht erkennbar. In diesem Fall ist der Mangel unverz\u00fcglich nach Feststellung schriftlich zu r\u00fcgen. Zur Wahrung der Frist gen\u00fcgt die rechtzeitige Absendung. Die beanstandete Ware ist zur Pr\u00fcfung zur Verf\u00fcgung zu halten und muss so lange in produktgerechter Weise gelagert und sachgerecht behandelt werden.<\/p>\n<p>5 Sach- und Rechtsm\u00e4ngel<\/p>\n<p>5.1. Wir erbringen die vereinbarten Leistungen nach den rechtlichen Bestimmungen und unter Beachtung der branchen\u00fcblichen Sorgfalt.<\/p>\n<p>5.2. Voraussetzung f\u00fcr unsere Haftung f\u00fcr Sach- und Rechtsm\u00e4ngel ist, dass diese nicht auf unsachgem\u00e4\u00dfer Verwendung oder nachl\u00e4ssiger Behandlung durch den Kunden oder Dritte beruhen und der Kunde seinen nach \u00a7 377 HGB (siehe vorstehende Ziff. 4) geschuldeten Untersuchungs- und R\u00fcgeobliegenheiten ordnungsgem\u00e4\u00df nachgekommen ist.<\/p>\n<p>5.3. Zur Vornahme aller uns nach billigem Ermessen notwendig erscheinenden Mangelbeseitigungsma\u00dfnahmen bzw. Ersatzlieferungen hat uns der Kunde nach Verst\u00e4ndigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben; anderenfalls sind wir von den sich hieraus ergebenden Schadensfolgen freigestellt. Nur in dringenden F\u00e4llen der Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit und zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig gro\u00dfer Sch\u00e4den \u2013 oder wenn wir mit der Beseitigung des Mangels in Verzug sind \u2013 hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.<\/p>\n<p>5.4. Soweit die Ware einen Mangel aufweist, dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs vorlag, hat der Kunde nach unserer Wahl Anspruch auf Nacherf\u00fcllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die Verg\u00fctung zu mindern oder vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Bei einer nur geringf\u00fcgigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei geringf\u00fcgigen M\u00e4ngeln, steht dem Kunden kein R\u00fccktrittsrecht zu. W\u00e4hlt der Kunde wegen eines Sachmangels nach gescheiterter Nacherf\u00fcllung den R\u00fccktritt vom Vertrag, so steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.<\/p>\n<p>5.5. R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche des Kunden gegen uns gem\u00e4\u00df \u00a7 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine \u00fcber die gesetzlichen M\u00e4ngelanspr\u00fcche oder die diesbez\u00fcglich in diesem Abschnitt enthaltenen Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Wird der Kunde wegen eines Mangels der neu hergestellten Ware in Anspruch genommen, ist er verpflichtet, uns unverz\u00fcglich hier\u00fcber zu informieren. Der Kunde hat seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten, sofern diese Unternehmer sind. Wir behalten uns vor, die vom Abnehmer gegen\u00fcber dem Kunden geltend gemachten Anspr\u00fcche im Wege des Selbsteintritts zu erf\u00fcllen. In diesem Fall gilt die Erf\u00fcllung der Anspr\u00fcche des Abnehmers als Erf\u00fcllung etwaiger Anspr\u00fcche des Kunden.<\/p>\n<p>5.6. Erfolgt die M\u00e4ngelr\u00fcge des Kunden zu Unrecht, ist der Kunde verpflichtet, die uns entstandenen Aufwendungen zu ersetzen.<\/p>\n<\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-builder-column-1{width:100% !important;margin-top : 0px;margin-bottom : 0px;}.fusion-builder-column-1 > .fusion-column-wrapper {padding-top : 54px !important;padding-right : 0px !important;margin-right : 5px;padding-bottom : 73px !important;padding-left : 0px !important;margin-left : 5px;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-builder-column-1{width:50% !important;margin-bottom : 10px;}.fusion-builder-column-1 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 5px;margin-left : 5px;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-builder-column-1{width:100% !important;}.fusion-builder-column-1 > .fusion-column-wrapper {margin-right : 5px;margin-left : 5px;}}<\/style><\/div><\/div><style type=\"text\/css\">.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 120px;margin-top : 0px;padding-right : 0px;padding-bottom : 120px;margin-bottom : 120px;padding-left : 0px;}@media only screen and (max-width:1024px) {.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ padding-top : 80px;padding-bottom : 80px;margin-bottom : 80px;}}@media only screen and (max-width:640px) {.fusion-body .fusion-flex-container.fusion-builder-row-1{ margin-bottom : 60px;}}<\/style><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"100-width.php","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-4231","page","type-page","status-publish","hentry"],"yoast_head":"<!-- This site is optimized with the Yoast SEO plugin v26.3 - https:\/\/yoast.com\/wordpress\/plugins\/seo\/ -->\n<title>AGBs &#8211; 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